Unwissen
Beim lokalen Ordnungsamt herrscht Unwissenheit. Wie Ihr wisst, streite ich aktuell mit den Herrschaften. Nun bekomme ich auf mein eloquent formuliertes Schreiben die patzige Antwort: „Einmündende Strassen heben keine Geschwindigkeitsbegrenzungen auf“, ausserdem soll ich nun zusätzlich die Verfahrenskosten (20,00€) und die Auslagen (5,60€) tragen und innerhalb von 14 Tage überweisen.
Mein Anwalt war entsetzt. Wie der Zufall es will, hat er in genau dieser Sache am kommenden Dienstag um 13h beim Amtsgericht Kiel, Deliusstrasse (Saal 6) einen Termin. Denn laut StVo, §41 (2) gelten Verkehrsschilder nur für einzeln markierte Fahrstreifen. Schade, dass Herr F** und Kollegen das nicht wissen. Und mal sehen, wie der Richter das sieht. Ich schau´ mir den Fall live an, wenn Ihr wollt kommt doch auch!
… krieg´ ich vor Ort dann auch ein Autogramm, MC?
leider zu früh… würd mir das gern ansehen…
Kennste den schon: http://www.netzeitung.de/deutschland/316063.html